Was geschieht mit dem Familienheim im Falle einer Trennung?

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Wer bei der Trennung in der gemeinsamen Wohnung bleibt, hängt davon ab, wer stärker darauf angewiesen ist.

Bei Paaren mit Kindern bleibt in der Regel der Ehepartner, der hauptsächlich für die Kinderbetreuung zuständig ist, während der Trennungsphase in der gemeinsamen Wohnung. Es spielt keine Rolle, wer der Eigentümer der Immobilie ist. Sollten sich die Ehepartner nicht einigen können, wer in der ehelichen Wohnung bleibt, kann gemäss Art. 175 ZGB ein Antrag gestellt werden, die Wohnung alleine nutzen und bewohnen zu dürfen.

Immobilie im gemeinsamen Eigentum

Erst im Scheidungsverfahren werden die Eigentumsverhältnisse berücksichtigt. Will ein Ehepartner das eheliche Eigentum komplett übernehmen, erhält der andere gewöhnlich eine Ausgleichszahlung. Sollte keiner der Ehepartner das eheliche Eigentum übernehmen können oder wollen oder kann eine Einigung darüber, wer es übernehmen soll, nicht erzielt werden, wird das Eigentum verkauft und der Erlös aufgeteilt.

Immobilie im Alleineigentum eines Ehepartners

Selbst wenn das eheliche Eigentum nur einem Ehepartner gehört, kann das Gericht entscheiden, dass der andere Ehepartner während der Trennungsphase alleiniger Nutzer und Bewohner wird, wenn dieser stärker auf die Wohnung angewiesen ist.

Nach der Scheidung kann das Gericht das Eigentum jedoch nicht auf den anderen Ehepartner übertragen. Möglich ist hingegen, dass der andere Ehepartner ein befristetes Wohnrecht erhält, d. h., dass dieser für eine bestimmte, vom Gericht festgelegte Zeit in der Eigentumswohnung oder im Haus wohnen darf. Als Gegenleistung kann das Gericht eine Entschädigung für das Wohnen festlegen oder die Unterhaltzahlungen anpassen.

Mietverhältnis

Bei einer gemieteten ehelichen Wohnung können die Ehepartner grundsätzlich darauf einigen, wer in der Wohnung bleibt. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass diese Vereinbarung für den Vermieter nicht verbindlich ist. Der Vermieter kann selbst entscheiden, ob er das Mietverhältnis mit einem der Vertragspartner fortsetzen möchte. Auf Antrag eines Ehepartners kann das Gericht jedoch das Mietverhältnis ohne Zustimmung des Vermieters auf einen Ehepartner übertragen.

Sollten Sie Fragen zum Familienrecht haben, stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen gerne beratend zur Seite.

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