Welche Aspekte müssen geregelt werden?
Das Ende einer Ehe ist oft ein intensiver emotionaler Prozess. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, welche Optionen zur Regelung zur Verfügung stehen, wenn die gemeinsame Haushaltsführung aufgelöst wird.
Trennung
Bei der Trennung von Ehepartnern kann die Auflösung des gemeinsamen Haushalts durch eine einvernehmliche Trennungsvereinbarung oder durch ein gerichtliches Eheschutzverfahren geregelt werden. Dabei werden in der Regel folgende Aspekte während der Trennungsphase behandelt:
- Datum der Trennung
- Nutzung und Gebrauch des ehelichen Eigentums oder der Wohnung (inkl. Möbel/Inventar)
- Gegebenenfalls Nutzung und Gebrauch der Fahrzeuge
- Unterhalt für den Ehepartner
- Sorgerecht und Besuchsrecht für die Kinder
- Kindesunterhalt
- Eventuell Gütertrennung (nur durch gerichtliche Anordnung oder notarielle Beurkundung möglich)
Wenn die Ehepartner hinsichtlich der Folgen der Auflösung des gemeinsamen Haushalts übereinstimmen, kann eine Trennungsvereinbarung erstellt werden. Eine grundsätzliche gerichtliche Genehmigung für diese Vereinbarung ist nicht erforderlich. Wenn die Ehepartner jedoch gemeinsame minderjährige Kinder haben, müssen die Regelungen zum Wohl der Kinder gerichtlich genehmigt werden. Die Vereinbarung über den Ehegattenunterhalt benötigt grundsätzlich eine gerichtliche Genehmigung. Auch aussergerichtliche Vereinbarungen hinsichtlich des Unterhalts sind bindend, solange kein Ehegatte vor Gericht geht.
Wenn die Ehepartner jedoch nicht übereinstimmen, kann ein Ehepartner beim Gericht an seinem Wohnort einen sogenannten Eheschutzantrag einreichen. Bei diesem Antrag können Unterhaltszahlungen rückwirkend für ein Jahr geltend gemacht werden.
Scheidung
Bei einer Scheidung ist ein gerichtliches Verfahren unerlässlich. Wenn die Ehepartner jedoch in allen Folgefragen der Scheidung übereinstimmen, kann eine Vereinbarung zur Genehmigung beim Gericht eingereicht werden. Wenn es keine Einigung gibt, kann nach Ablauf der zweijährigen Trennungsperiode oder bei Unzumutbarkeit der Ehe eine Scheidungsklage am Wohnort des Ehepartners eingereicht werden. Diejenigen, die die Folgen für diesen Zeitraum (Trennung bis Rechtskraft der Scheidung) regeln möchten, können die oben genannten Optionen unter dem Titel „Trennung“ nutzen. Bei einer Scheidung können oder müssen folgende Punkte geregelt werden:
- Unterhalt nach der Ehe (inkl. Vorsorgeunterhalt)
- Güterrechtliche Auseinandersetzung (Aufteilung des Vermögens und der Schulden, einschliesslich Immobilien)
- Vorsorgeausgleich (Aufteilung des Guthabens der 2. Säule)
- Sorgerecht, Obhut und Besuchsrecht für die Kinder
- Unterhalt für die Kinder
Die oben genannten Punkte werden ausschliesslich in der Scheidung endgültig geregelt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Ob bei Trennung oder Scheidung, als spezialisierte Anwälte unterstützen wir Sie bei einer einvernehmlichen Lösung oder vertreten Sie in einem Gerichtsverfahren, sollte dies notwendig sein.
Kontaktieren Sie uns – Wir beraten Sie gerne und besprechen mit Ihnen das mögliche Vorgehen.