Vereinheitlichung der Berechnungsmethode bei Unterhaltszahlungen

Kenzlei pilatushof post6

In jüngsten Entscheidungen hat das Bundesgericht mehrere Fragen hinsichtlich der Berechnung von Ehegatten- und Kindesunterhalt geklärt. Das Bundesgericht hat nun eine verpflichtende Berechnungsmethode festgelegt, von der nur unter bestimmten, begründeten Ausnahmen abgewichen werden kann. Weiterhin hat das Bundesgericht die Frage diskutiert, unter welchen Umständen Ehegatten nach einer Trennung oder Scheidung wieder in die Arbeitswelt integriert […]